Neuer Mindestlohn ab dem 01. Januar 2020 in verschiedenen Berufsgruppen
Gesetzlicher Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 01. Januar 2020 von 9,19 € auf 9,35 €. Damit steigt der Mindestlohn in den Jahren 2019 und 2020 um insgesamt 5,6 % an. Dies ist insbesondere Folge der guten Wirtschaftslage in Deutschland.
Mindestlohn für Azubis
Am 29. November 2019 hat der Bundesrat die Reform des Berufsbildungsgesetzes gebilligt, die der Bundestag Ende Oktober verabschiedet hat. Diese regelt, dass Auszubildende ab dem 01. Januar 2020 im ersten Lehrjahr mindestens ein monatliches Bruttogehalt von 515,00 € erhalten. Im Folgejahr wird der Mindestlohn schrittweise angehoben auf 620,00 € als Bruttogehalt. Auch im dritten und vierten Lehrjahr wird sich die Mindestvergütung für Auszubildende erhöhen. Mit dieser Reform soll die Attraktivität der Berufsausbildung erhöht werden. Die Reform gilt für zukünftige Berufsausbildungen ab 2020. Sie gilt nicht für sich bereits in der Berufsausbildung befindende Auszubildende. Ausnahmen von der Mindestvergütung sind möglich, sofern Gewerkschaften und Arbeitgeber hier gesonderte Vereinbarungen treffen.
Regelungen für Mini-Jobber
Der Anstieg des Mindestlohns bedeutet für Mini-Jobber konkret, dass diese ebenfalls von der Erhöhung des Mindestlohns profitieren, unabhängig davon ob sie im Privathaushalt oder Gewerbe tätig sind.
Hinweis für Arbeitgeber:
Überprüfen Sie für 2020, ob Sie für alle bei Ihnen im Unternehmen beschäftigten Berufsgruppen den neuen Mindestlohn einhalten. Es empfiehlt sich, dies jedes Jahr jeweils im vierten Quartal des laufenden Jahres als vorbereitende Maßnahme im HR-Management für das Folgejahr zu überprüfen. Es sei darauf hinzuweisen, dass Unternehmen Bußgelder bis zu 300.000,00 Euro bei Nichtbeachtung der Mindestlohngrenze drohen können.
Mehr Informationen dazu finden Sie unter folgenden Links:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neuregelungen-januar-2020-1707712
https://www.handwerk-magazin.de/das-sind-die-folgen-des-geplanten-azubi-mindestlohns/150/516/366103
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-10/ausbildung-azubi-mindestlohn-bundestag
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