Der Mindestlohn steigt

Zum 01. Januar 2019 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde. Zum 01. Januar 2020 steigt der Mindestlohn weiter auf 9,35 Euro pro Stunde.

Der Mindestlohn gilt weiterhin nicht für folgende Beschäftigte:

– Jugendliche, die nach dem Berufsbildungsgesetz an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu einer Berufsausbildung oder einer anderen Berufsbildungsvorbereitung teilnehmen

– Jugendliche unter 18 Jahren ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung

– Auszubildende während ihrer Berufsausbildung (unabhängig vom Alter)

– Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung, nachdem sie ihre Arbeitslosigkeit beendet haben

– Praktikanten, die im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung ein Praktikum ableisten

– Praktikanten, die ein Praktikum freiwillig zur beruflichen Orientierung (Ausbildung oder Studium) bis zu drei Monaten ableisten

– Beschäftigte im Ehrenamt.

Hinweis für Arbeitgeber:

Überprüfen Sie für 2019, ob Sie für alle bei Ihnen im Unternehmen beschäftigten Berufsgruppen den neuen Mindestlohn einhalten. Es empfiehlt sich, dies jedes Jahr in Q4 für das Folgejahr zu überprüfen.

Quelle:

www.dgb.de

https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2018/verkuendung-der-zweiten-mindestlohnanpassungsverordnung.html