Ihr Feel-Good-Manager mit der kalten Schnauze
Tun Sie etwas für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter, und stellen Sie als neuen Feel-Good-Manager DIE Kollegin/DEN Kollegen mit der kalten Schnauze in Ihrem Unternehmen ein.
Viele Unternehmen, die bereits eine(n) vierbeinige(n) Kolleg(en)in bei sich begrüßen durften, sprechen vom sogenannten „WAU-Effekt“. Welche(r) Kolleg(e)in ist stets so gut drauf, hört aufmerksam zu und hebt die Stimmung, wie unser sabbernder, fröhlicher, vierbeinige Gefährte.
Sicher hängt sich die/der ein oder andere Mitarbeiter(in) eventuell an dem Attribut „sabbern“ auf, das unweigerlich mit dem Bürohund als unvermeidliche Nebenwirkung in Erscheinung tritt. „Hunde im Büro…ohne mich. Hunde riechen streng, sabbern und machen am Ende ihr „Geschäft“ im Geschäft.“ Eine solche Meinung würden wohl dann alle „Strombergs“ plus Anhänger(innen) vertreten.
Sicherlich darf man Kolleg(en)innen, die von der Idee „Hund im Büro“ nicht begeistert sind, nicht einfach ignorieren und überfahren. Denn auch das „Mitbringen des Partners auf vier Pfoten“ unterliegt Grenzen:
- Ohne die Erlaubnis des Arbeitgebers darf ein(e) Mitarbeiter(in) ihren/seinen vierbeinigen Freund nicht mit in das Büro nehmen, da der Arbeitgeber gemäß seines Hausrechtes Sachverhalte dieser Art bestimmen darf (vgl. §§ 858 ff., 903, 1004 BGB). Die Arbeitsleistung der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters könnte zudem beeinträchtigt werden (vgl. § 106 GewO). Bei unerlaubter Mitnahme des Hundes drohen der/dem jeweilige(n) Mitarbeiter(in) sonst im schlimmsten Fall disziplinarische Maßnahmen.
- Aus Rücksichtnahme zu anderen Kolleginnen und Kollegen sollte abgestimmt werden, wer eventuell eine Hundeallergie hat bzw. wer eventuell Angst vor dem Tier hat. Der Arbeitgeber muss seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen seiner Fürsorgepflicht aus § 241 Abs. 2 BGB einen angstfreien Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Der betriebliche Ablauf des Unternehmens darf zudem nicht beeinträchtigt werden.
- Eine gute Hundeerziehung, notfalls durch den Besuch einer Hundeschule, empfiehlt sich in jedem Fall.
- Sofern in Ihrem Unternehmen ein Betriebsrat existiert und man ein Hundeverbot als Frage der allgemeinen betrieblichen Ordnung auffasst, so hat der Betriebsrat bei der Frage des Mitbringens von Hunden ins Büro ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.
Nichtsdestotrotz, Hunde fördern die Gesundheit und senken nach einer Studie das Stresslevel Ihrer Mitarbeiter(innen). Durch das Streicheln des vierbeinigen Kameraden wird im menschlichen Gehirn sowie im Gehirn des Tieres das Hormon Oxytocin ausgeschüttet, das auch bei Müttern und Neugeborenen erhöht auftritt. Es senkt das Stresshormon Cortisol, wirkt blutdrucksenkend, lässt die Herzfrequenz sinken und fördert soziale Bindungen. Mitarbeiter(innen) sind weniger krank, die Burnout-Quote sinkt sowie andere psychische Erkrankungen wie Depressionen treten weniger auf.
Vorreiter der Bewegung „Dogs allowed“ gibt es bereits Zahlreiche. Anbei ein berühmtes Beispiel:
https://www.youtube.com/watch?v=v1SHPQX6t38
Der Bundesverband Bürohund wirbt selbst mit dem Slogan „Dog in statt Burnout“ und unterstützt Unternehmen, die darüber nachdenken, den Bürohund einen Teil ihrer Unternehmenskultur werden zu lassen, um vor allem gesundheitlichen stressbedingten Risiken am Arbeitsplatz vorzubeugen.
Sofern Sie ernsthaft darüber nachdenken, Hunde in Ihrem Unternehmen einzuführen, so wenden Sie sich an den Bundesverband Bürohund, der Sie mit Rat und Tat bei Ihrem Projekt „Dogs allowed“ unterstützt. Einzelheiten über den Bundesverband Bürohund erfahren Sie unter:
Machen Sie sich und Ihre Mitarbeiter(innen) glücklicher und zufriedener, und steigern Sie durch fröhliche Vierbeiner gleichzeitig den Erfolg Ihres Unternehmens! Sie werden sehen, es wird sich langfristig für Sie lohnen.
Weitere nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter:
https://t3n.de/news/buerohund-vorteile-bedingungen-657684/
https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/hundehaftpflichtversicherung/hund-im-buero/
https://hrkreativ.com/2017/06/26/who-let-the-dog-out-ein-buerohund-zieht-ein/